I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GAP GESELLSCHAFT FÜR ANGEWANDTE PERSONALFORSCHUNG MBH – FOLGEND AUCH „GAP GMBH“ GENANNT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Geltung unserer Geschäftsbedingungen

(1) Die Geschäftsbedingungen der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (Folgend auch GAP GmbH genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir allenfalls in Schriftform an.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Geschäfte mit dem Vertragspartner. Für Anschlussgeschäfte und -aufträge, die sich auf Basis eines Vertrags ergeben, sind die im Internet auf den Seiten der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (https://gap-consult.de/agb) aufgeführten Geschäftsbedingungen maßgebend.

§2 Vertragsschluss

(1) Die GAP GmbH bietet Interessierten vor der Anmeldung ein unverbindliches Beratungsgespräch an, das telefonisch oder persönlich stattfinden kann. Das Beratungsgespräch dient der Information und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar.

(2) Im Anschluss an das Beratungsgespräch übersendet die GAP GmbH dem Interessenten eine Anmeldebestätigung in Textform per E-Mail. Diese Anmeldebestätigung stellt ein verbindliches Angebot der GAP GmbH auf Abschluss des Fort- und Weiterbildungsvertrags dar und ist zwei Wochen ab Zugang beim Interessenten für die GAP GmbH bindend.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Interessent die Anmeldebestätigung unterschrieben per E-Mail an die GAP GmbH zurücksendet und diese unterschriebene Anmeldebestätigung der GAP GmbH zugegangen ist.

(4) Erfolgt die Anmeldung elektronisch über ein Online-Formular, gilt Absatz 2 und 3 entsprechend; die GAP GmbH speichert die Anmeldedaten und übersendet die Anmeldebestätigung nebst diesen Teilnahmebedingungen per E-Mail.

(5) Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers hiermit ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

(6) Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des §13 BGB, gilt für ihn das folgende Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH
Morsbach 60, 53937 Schleiden
Telefon: +49 2444 91479-10
E-Mail: info@gap-consult.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website unter https://gap-consult.de/widerrufsformular/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

 §4 Datenschutz

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

4.1 Umgang mit personenbezogenen Daten (nach §3 BDSG)

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Nutzer sich als Teilnehmer für Workshops, Seminare, Mentorings und Guidings registriert oder das Kontaktformular benutzt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von der Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (im folgenden gap gmbh) als verantwortliche Stelle zur Organisation und Rechnungsstellung genutzt und nach Beendigung der Workshops, Seminare und Mentorings archiviert. Die gap gmbh gib die personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb der gap gmbh weiter.

4.2 Registrierfunktion

Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die Registrierung ist freiwillig und bedarf der Schriftform. Die Nutzer können über angebots- oder registrierungsrelevante Informationen, wie technische Umstände, organisatorische oder zeitliche Änderung der Workshops, Seminare und Mentorings etc. per E-Mail informiert werden. Darüber hinaus dient dienen diese Informationen der Rechnungsstellung. Die erhobenen Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen der Registrierung ersichtlich. Mit Einverständnis werden die Nutzer über Sonderaktionen und Angebote informiert. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich per mail an Info@gap-consult.de widerrufen werden.

4.3 Zugriffsdaten/ Server-Logfile

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistischen Auswertungen zum Zweck des Betriebes, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

4.4 Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage gespeichert.

4.5 Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§5 Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

5.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
unwirksamen möglichst nahe kommt.

5.4 Diese Bestimmung dienen der Konkretisierung des Beratungs- Mentorings-, Workshop- und Seminargeschäftes (inklusive Guiding) der gap gmbh, sowohl in der offenen Version (offen für alle Personen) als auch in der geschlossenen Version (der Auftaggeber definiert den anmeldbaren Personenkreis) und sind somit integraler Bestandteil der  allgemeinen Geschäftsbedingungen der gap gmbh.

II. Offene und firmeninterne Seminare, Workshops, Mentorings und Guidings

§1 Die Gebühren in Seminaren, Mentorings und Guidings

1.1 Eine Teilnehmergebühr für alle Veranstaltungen, Seminare, Fortbildungen und Workshops wird mit gesonderter UST-Ausweis erhoben. Der Auftraggeber zahlt nach angemeldeten Teilnehmerzahlen. Für Fort-und Weiterbildungen in offener Form werden als Komplettleistung eine Teilnehmergebühr mit Umsatzsteuer erhoben, die vor Beginn der Maßnahme komplett eingegangen sein muss. Ratenzahlung kann auf Anfrage vereinbart werden, hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung die von beiden Seiten unterschrieben digital oder im Original vorliegen muss.

1.2. Die offenen Seminare, Mentorings und Guidings beinhalten die Bereitstellung eines geeigneten Seminarraums oder einer adäquate andere Lernumgebung (Guidings: Boot).Bei firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings stellt der Vertragspartner einen geeigneten Seminarraum oder anderes Übungsumfeld und im Ermessen des Vertragspartners Catering und Erfrischungsgetränke.

1.3 In firmeninternen Workshops sind die Arbeits- und Übungsmaterialien im Preis inbegriffen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich geregelt wurde.

1.4 Firmeninterne Workshop-, Mentoring- oder Guidinggebühren werden je nach individueller Zielsetzung des Mandanten vereinbart als:

1.4.1 Tagessatz-Basis
Anwendbar für einzelne fest definierte Beratungs-, Trainings- Mentoring- oder Guidingleistungen. Der Tagessatz ist rabattfähig bei Abnahme von mindestens 15 Tagen im Halbjahr.

1.4.2 Projektpreise
Festpreise (Fixum oder Fixum+Provision) für konkret definierte und messbare Projektergebnisse. Jedes Projekt wird dabei mit einem Projektmanagementplan hinterlegt.

1.4.3 Budgetvorgaben durch den Auftraggeber; “Design-to-Cost”
Die Leistung richtet sich nach den Budgetvorgaben des Auftraggebers und wird vor Leistungsbeginn gemeinsam konkret definiert.

1.5 Übernachtungs- und Verpflegungskosten in offenen und firmeninternen Veranstaltungen sind direkt mit dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb abzurechnen.

§2 Fälligkeit des Rechnungsbetrags

2.1 Der Rechnungsbetrag für offene Seminare, Mentoring und alle offenen und firmeninternen Guidings ist bis 8 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Bietet die gap Gesellschaft für angewandte Personalforschung für eine Maßnahme einen zeitlich befristeten Frühbucherpreis an, erben sich die Voraussetzungen  – der maßgebliche Stichtag und der reguläre Folgepreis aus dem jeweiligen Angebot bzw der Rechnungsstellung. Maßgeblich für die Anwendung des Frühbucherpreises in der Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Kontro der gap Gesellschaft für angewandte Personalforschung bis zum genannten Stichtag 24:00 Uhr. Im Rechnungsbetrag enthalten sind ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Inbesondere Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren, Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen hiervon nicht umfasst und gesondert zu entrichten.

2.2 Teilnehmer sind verpflichtet, den im jeweiligen Angebot bzw. in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Rechnungsbetrag bis 8 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Bietet die GAP GmbH für eine Maßnahme einen zeitlich befristeten Frühbucherpreis an, ergeben sich die Voraussetzungen, der maßgebliche Stichtag und der reguläre Folgepreis aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Anmeldebestätigung; maßgeblich für die Anwendung des Frühbucherpreises ist der Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Konto der GAP GmbH bis zum genannten Stichtag, 24:00 Uhr. Im Rechnungsbetrag enthalten sind ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Insbesondere Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren, Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen hiervon nicht umfasst und gesondert zu entrichten.

(2) Ist eine Ratenzahlung vereinbart worden, ist die Vergütung für mehrmonatige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschüssig in monatlichen Raten zum jeweils letzten Kalendertag eines Monats zu zahlen. Die Anzahl der Raten ergibt sich aus der Lehrgangsdauer in vollen Monaten; ihre Höhe folgt aus der Gesamtvergütung geteilt durch die Ratenanzahl. Vor Beginn der Maßnahme sind drei Monatsraten als Anzahlung fällig, danach ist die Ratenzahlung monatlich fortzusetzen. Der Rateneingang muss spätestens zum fünften Kalendertag eines Monats auf dem Konto der gap gesellschaft für angewandte personalforschung mbh gutgeschrieben sein. Erfolgt die Gutschrift nicht fristgerecht, titt gemäß § 286 Abs.2 Nr.1 BGB automatisch Verzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

(3) Gerät der Teilnehmer bei ratenweiser Zahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug, so wird die gesamte Vergütung sofort und in eins fällig.

(4) Sämtliche Zahlungen sind auf Verlangen der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.

2.2 Der Rechnungsbetrag für firmeninterne Beratungen, Workshops und Mentorings ist bis 10 Tage vor Seminardurchführung ohne Abzug zu zahlen.

3. Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren, Programmen, Mentorings, Guidings und Entsendungen von Dozenten 

3.1 Bei terminlicher Umbuchung firmeninterner Seminare, Programme, Mentorings und Guidings durch den Auftraggeber werden, unabhängig davon auf welchen Zeitpunkt die Umbuchung erfolgt, werden 50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme sofort fällig.

3.2 Terminlich Umbuchung von firmeninternen Seminare, Programme, Mentorings und Guidings sowie der Entsendung von Dozenten in andere Bildungseinrichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Durchführungstermin und müssen schriftlich erfolgen. Die Auftragnehmerin bestätigt den verbindlich abgestimmten Umbuchungstermin zu einem Seminar, Mentoring und Guiding schriftlich in Textform per Post oder per E-Mail.  Auftraggeber, die den Termin zur Durchführung eines firmeninternen Workshops, Mentorings oder Guidings umbuchen wollen, können dies bis 21 Werktage vor Beginn des Seminars kostenfrei schriftlich in Textform oder per E-Mail veranlassen. Bis 14 Tage vor Beginn des Seminartags, Workshops, Mentorings oder Guidings wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme, bei weniger als 8 Werktagen von 25 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

3.3 Bei Umbuchungen von firmeninternen Seminare, Programme, Mentorings und Guidings und Entsendungen von Dozenten in andere Bildungseinrichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sich binnen 7 Werkstagen mit dem Auftragnehmer auf einen Ausweichtermin zu einigen. Findet keine Einigung statt – und hat der Auftragnehmer mind. drei Ausweichtermine genannt – wird nach 14 Werktagen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

3.4 Bei Stornierungen von firmeninternen Seminaren, Programmen, Mentorings und Guidings und Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen von weniger als drei Wochen vor Beginn der Maßnahme ist die GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH berechtigt, die vereinbarte Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen — insbesondere nicht angefallener Kosten für Verpflegung, Lehrmaterial sowie gegebenenfalls an Dritte (z. B. externe Bildungseinrichtungen) weiterzureichender Kosten — als pauschalierte Entschädigung zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der GAP GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene, geringere Betrag zu zahlen.

Keine Stornokosten entstehen, wenn der Auftraggeber der GAP GmbH bis spätestens zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn in Textform einen Ersatzteilnehmer verbindlich benennt.

3.5 Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform gegenüber der GAP GmbH.

3.6 Von einzelnen Teilnehmenden versäumte Module eines Seminars oder einzelne versäumte interne Seminartage können in einem späteren, thematisch entsprechenden Kurs nachgeholt werden, soweit dadurch die von der GAP GmbH festgelegte Höchstteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht überschritten wird.

3.7 Bei Stornierungen von einmal terminliche umgebuchten firmeninternen Seminaren, Programmen, Mentorings und Guidings und Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen durch den Auftraggeber wird, unabhängig davon wann die Stornierung erfolgt, die vereinbarte Gesamtsumme sofort fällig.

3.8 Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt. 

3.9 Vorstehendes gilt nicht, soweit im Einzelvertrag ausdrücklich abweichende Stornierungsregelungen vereinbart wurden; solche Individualvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.

§4 Beendigung und Verlängerung von Seminaren, Fort- und Weiterbildungsprogrammen, Mentorings, Guidings oder die Entsendung in andere Bildungseinrichtungen

4.1 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem vereinbarten Ende der Maßnahme.

4.2 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme mit einer geplanten Dauer von bis zu vier Monaten sind ordentlich nicht kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings mit einer geplanten Dauer von mehr als vier Monaten und höchstens einem Jahr können durch den Teilnehmenden ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten vier Veranstaltungsmonate und danach jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ende der nächsten vier Veranstaltungsmonate ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.4 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings mit einer geplanten Dauer von mehr als einem Jahr können durch den Teilnehmenden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.5 Die GAP GmbH kann den Fort- und Weiterbildungsvertrag, den Mentoren-Vertrag sowie den Guiding-Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

  • der Teilnehmer die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt;
  • der Teilnehmer ggf. nach Ausspruch einer etwaig erforderlichen, vorangegangenen Abmahnung schuldhaft seine Mitwirkungspflichten aus §6 verletzt;
  • der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist;
  • bei einer geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme der Kostenträger die (weitere) Teilnahme des Teilnehmers oder die Kostentragung versagt.

4.6 Jedwede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Brief).

4.7 Jedwede Kündigung des Teilnehmenden ist gegenüber der GAP GmbH, Morsbach 60, 53937 Schleiden zu erklären. Guides, Mentoren, Lehrkräfte der GAP GmbH sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

4.8 Bis zur wirksamen Beendigung der Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings bleibt der Teilnehmende zur Zahlung der bis dahin entstandenen Vergütung verpflichtet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§5 Zugangsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten der Teilnehmer in offenen Seminaren, Fortbildungsprogrammen, Mentorings und Guidings

5.1 Der Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Zugangsvoraussetzungen für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen er angemeldet ist zu erfüllen und insbesondere über etwaige Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu verfügen.

5.2 Die GAP GmbH bietet jedem Interessenten vor der Anmeldung ein ausführliches Informationsgespräch über das für ihn geeignete Qualifizierungs- und Bildungsangebot an.

5.3 Das Fehlen von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen entbindet den Teilnehmenden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Rechnungsbetrags.

5.4 Teilnehmende sind verpflichtet zum Gelingen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme beizutragen und hieran mitzuwirken. Sie sind verpflichtet regelmäßig an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und etwaige Feststellung von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und zu Prüfungen erforderliche Unterlagen rechtzeitig, auf Verlangen unverzüglich und vollständig vorzulegen.

5.5 Mitwirkungspflicht in Guidings

Der Kunde ist angehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb ist er insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Es wird die Schriftform empfohlen. Kommt der Kunde schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu.

5.6 Weitere Besonderheiten im Guiding

Unmittelbar vor Tour Durchführung wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Tour hingewiesen. 

§6 Änderungen und Absage der Veranstaltung in offenen Seminaren, Fortbildungsprogrammen, Mentorings und Guidings

6.1 Wir sind berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung von Trainern, Guides oder Mentoren oder sonstigen nicht von GAP GmbH zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb Bildungsmaßnahmen, Guidings oder Mentorings abzusagen.

6.2 Den Wechsel von Trainern, Guides oder Mentoren oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes und Veranstaltungstages behält sich die GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH vor und berechtigt nicht zu Rücktritt oder Kündigung

6.3 Die GAP GmbH behält sich ferner vor, offene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und -Programme, deren Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist, bis eine Woche vor deren geplantem Beginn wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge abzusagen. 

6.4 Für den Fall, das die GAP GmbH die geschuldeten Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, die GAP GmbH für die Dauer der Hinderung von ihrer Leistungspflicht befreit.

§7 Haftung

7.1 Haftung des Kunden (Auftraggeber) /Veranstaltungsteilnehmende

Der Kunde / Veranstaltungsteilnehmende haftet für die ihm überlassenen Ausrüstungsgegenstände. In seinen Verantwortungsbereich fallen über ordnungsgemäßen Gebrauch und übliche Abnutzung hinausgehende Schäden, insbesondere Bruch und Verlust. Bei Gruppen haftet in diesem Fall der Besteller für Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung. Auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt die Mitnahme von Kleinkindern und Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen.

7.2 Haftung des Veranstalters

Die GAP GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der vereinbarten Leistungen. Unbeschränkt haftet die GAP GmbH

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
  • bei Arglist
  • bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart und
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist

Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf den Umfang des Buchungsvertrages. Sie ist beschränkt auf den Betrag des Buchungspreises, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. 

7.3 Haftungsausschluss

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Die GAP GmbH haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches, wie z.B. Verspätungen durch Straßensperrungen, Stau, Unfall etc., sowie durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen des Veranstalters nicht Folge geleistet wurde. Keine Haftung übernimmt die GAP GmbH für Körper- oder Sachschäden der Teilnehmenden, die diese sich im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigenen Genuss von alkoholischen Getränken, Drogen oder anderen Rauschmitteln selbst zufügen. Die Haftung der GAP GmbH für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der GAP GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon unberührt.

7.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Organen der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh

§8 Inhalt, Lernzielkontrolle und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Beratungs-, Guiding- und Mentoring-Programme

8.1 Inhalt und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratungs-,- Guiding- und Mentoring-Programme sowie der Einsatz der Trainer, Guides und Mentoren können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden und berechtigen nicht zu Rücktritt oder Kündigung.

8.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich und abschließend aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Die Darstellung der Maßnahmen und Programme in Online-Präsenzen, Katalogen, Broschüren, Informationsblättern etc. stellen kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine unverbindliche Präsentation der jeweiligen Maßnahmen und Programme dar.

8.3 In offenen Seminar- und Fortbildungsprogrammen sowie in Mentorings und Guidings finden keine Lernzielkontrollen, Prüfungen oder Leistungsbewertungen statt. Die Teilnahme dient der persönlichen und/oder fachlichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Eine Überprüfung, Bewertung oder Zertifizierung individueller Lernergebnisse erfolgt nicht. Etwaige Teilnahmebescheinigungen dokumentieren ausschließlich die Teilnahme, nicht jedoch den Erwerb bestimmter Kenntnisse, Fähigkeiten oder Kompetenzen.

8.4 Der Leistungsumfang in Guidings wird im Vorfeld telefonisch konkretisiert und durch eine E-Mail des Auftragnehmers bestätigt.

§9 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn nach §199 BGB. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GAP GmbH bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(4) Diese Bestimmung dienen der Konkretisierung des Fort- und Weiterbildungsgeschäftes der GAP GmbH, sowohl für offene Seminare und Fortbildungen als auch für firmeninterne Seminare und Workshops und sind somit integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der GAP GmbH. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

Stand: Juli  2026