AGB

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GAP GESELLSCHAFT FÜR ANGEWANDTE PERSONALFORSCHUNG MBH – FOLGEND AUCH „GAP GMBH“ GENANNT

1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir allenfalls in Schriftform an.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit dem Vertragspartner. Für Anschlussgeschäfte und -aufträge, die sich auf Basis eines Vertrags ergeben, sind die im Internet auf der Homepage der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (www.gap-consult.de)  aufgeführten Geschäftsbedingungen maßgebend.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Bestellung durch den Vertragspartner in Textform per Post, per E-Mail oder durch mündliche Terminabsprache zu Seminaren, Programmen, Mentorings oder Guidings ist ein bindendes Angebot, dessen Zugang wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform per Post oder per E-Mail bestätigen und annehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag mit der Gesellschaft für angewandte Personalforschung zustande.

  2.2 Legt der Auftragnehmer :(GAP GmbH) seinerseits ein Angebot in Textform per Post oder per E-Mail vor, so kommt der Vertrag zustande durch Unterschrift des Auftraggebers im Angebot oder durch Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Auftraggeber in Textform per Post oder per E-Mail. Guiding-Verträge bedürfen der mündlichen Terminabsprache zu konkreten Veranstaltungen, die vom Auftraggeber bestätigt werden.

2.3 Legt der Auftragnehmer (GAP GmbH) seinerseits einen Vertrag vor, so kommt der Vertrag zustande durch Unterschrift des Auftraggebers (Seminarteilnehmer / Kunde) in Form einer ausschließlich in Textform erfolgenden Willenserklärung (Anmeldebestätigung) oder im Falle einer nach SGB II /III geförderten Maßnahme durch beiderseitige Unterzeichnung eines Weiterbildungsvertrags. Die verbindliche Anmeldung zu einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme, einem Mentoring oder Guiding kann durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars elektronisch (online), postalisch, per Fax, per E-Mail oder aber persönlich vor Ort in den Seminarräumen der GAP GmbH erfolgen.

2.4 Bei elektronischer Anmeldung speichert GAP GmbH die Anmeldedaten und sendet diese dem Teilnehmer nebst den Teilnahmebedingungen als Anmeldebestätigung per E-Mail
zu.

2.5 Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs werden Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers hiermit
ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
 Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs werden Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

 

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher hat der Vertragspartner das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen in Schriftform zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh, Römerstr. 18, 52152 Simmerath. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

 

4. Datenschutz

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

4.1 Umgang mit personenbezogenen Daten (nach §3 BDSG)

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Nutzer sich als Teilnehmer für Workshops, Seminare, Mentorings und Guidings und Newsletter registriert oder das Kontaktformular benutzt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von der Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (im folgenden GAP GmbH) als
verantwortliche Stelle zur Organisation und Rechnungsstellung genutzt und nach Beendigung der Workshops, Seminare und Mentorings archiviert. Die GAP GmbH gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb der GAP GmbH weiter.

 4.2 Registrierfunktion

Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die Registrierung ist freiwillig und bedarf der Schriftform. Die Nutzer können über angebots- oder registrierungsrelevante Informationen, wie technische Umstände, organisatorische oder zeitliche Änderung der Workshops, Seminare und Mentorings etc. per E-Mail informiert werden. Darüber hinaus dient diese Informationen der Rechnungsstellung. Die erhobenen Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen der Registrierung ersichtlich. Mit Einverständnis werden die Nutzer über Sonderaktionen und Angebote informiert. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich per mail an Info@gap-consult.de widerrufen werden. Die Daten werden im Anschluss an den Widerruf gelöscht.

 4.3 Zugriffsdaten/ Server-Logfile

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistischen Auswertungen zum Zweck des Betriebes, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

 4.4 Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage gespeichert.

 4.5 Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

 

5.Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

5.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

5.4 Diese Bestimmung dienen der Konkretisierung des Beratungs- Mentorings-, Workshop- und Fort- und Weiterbildungsgeschäftes (inklusive Guiding) der GAP GmbH, sowohl in der offenen Version (offen für alle Personen und Unternehmen) als auch in der geschlossenen Version, genannt: „firmenintern“ (Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren vorab einen definierten Personenkreis innerhalb der Belegschaft eines Unternehmens) und sind somit integraler Bestandteil der  allgemeinen Geschäftsbedingungen der GAP GmbH.

 

II. Offene und firmeninterne Beratungen, Seminare, Programme, Mentorings und Guidings

1. Gebühren in Seminaren, Fort- und Weiterbildungsprogrammen, Mentorings und Guidings

1.1 Die offenen Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Mentorings beinhalten die Bereitstellung eines geeigneten Seminarraums und –  in unserem Ermessen – Erfrischungsgetränke.

 1.2. Bei firmeninternen Beratungen, Seminaren und Mentorings stellt der Vertragspartner einen geeigneten Seminarraum und – im Ermessen des Vertragspartners – die Erfrischungsgetränke.

 1.3 In firmeninternen Seminaren sind die Arbeits- und Übungsmaterialien im Preis inbegriffen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich geregelt wurde. 

 1.4 Firmeninterne Beratung, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings werden je nach individueller Zielsetzung des Mandanten vereinbart als:

  • Tagessatz-Basis – Anwendbar für einzelne fest definierte Beratungs-, Trainings- Mentoring- oder Guiding-Leistungen. Der Tagessatz ist rabattfähig bei Abnahme von mindestens 15 Tagen im Halbjahr.
  • Programmpreise – Festpreise (Fixum oder Fixum + Provision) für konkret definierte Programme. Das Programm wird dabei mit konkreten Leistungen und einem Terminplan hinterlegt.
  •  Budgetvorgaben durch den Auftraggeber; “Design-to-Cost” – Die Leistung richtet sich nach den Budgetvorgaben des Auftraggebers und wird vor Leistungsbeginn gemeinsam konkret definiert.

1.5 Teilnehmergebühr für alle Veranstaltungen (offene und firmeninterne Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings)

Es wird eine Teilnehmergebühr mit gesondertem MwSt-Ausweis erhoben. Der Auftraggeber zahlt nach angemeldeten Teilnehmerzahlen. Offene Seminare, Mentorings und Guidings werden als Komplettleistung mit einer Teilnehmergebühr inklusive Mehrwertsteuer erhoben, die vor Beginn komplett eingegangen sein muss. Ratenzahlung kann auf Anfrage vereinbart werden, hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Seiten unterschrieben digital oder im original vorliegen muss.

 

2. Der Rechnungsbetrag

2.1 Teilnehmer an offenen Seminaren, Mentorings und Guidings sind verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag bis 8 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Im Rechnungsvertrag enthalten sind ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Insbesondere Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren, Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen hiervon nicht umfasst und gesondert zu entrichten.

2.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist die Vergütung für mehrmonatige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschüssig in monatlichen Raten zum jeweils letzten Kalendertag eines jeden Monats zu bezahlen. Die Anzahl der Raten ergibt sich aus der Lehrgangsdauer in vollen Monaten und ihre Höhe folgt aus der Gesamtvergütung dividiert durch die Ratenanzahl.

2.3 Gerät der Teilnehmer bei ratenweiser Zahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug, so wird die gesamte Vergütung sofort und in eins fällig.

2.4 Sämtliche Zahlungen sind auf Verlangen der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.

2.5 Der Rechnungsbetrag für firmeninterne Beratungen, Seminare, Workshops, Mentorings und Guidings ist bis 12 Tage vor vereinbarter Durchführung ohne Abzug zu zahlen.

 

3. Stornierungen und Umbuchungen firmeninterner Veranstaltungen 

3.1 Bei terminlicher Umbuchung firmeninterner Seminare, Programme, Mentorings und Guidings durch den Auftraggeber werden, unabhängig davon auf welchen Zeitpunkt die Umbuchung erfolgt, werden 50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme sofort fällig. Bei einer einmaligen Umbuchung wird diese Bearbeitungsgebühr auf den neuen Rechnungsbetrag angerechnet. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt.

3.2 Umbuchung von firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings beziehen sich ausschließlich auf den Durchführungstermin und müssen schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer (GAP GmbH) bestätigt den verbindlich abgestimmten Termin zu einem Seminar, Mentoring und Guiding schriftlich in Textform per Post oder per E-Mail.  Auftraggeber, die den Termin zur Durchführung eines firmeninternen Workshops, Mentorings oder Guidings umbuchen wollen, können dies bis 21 Werktage vor Beginn des Seminars kostenfrei schriftlich in Textform oder per E-Mail veranlassen. Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops Mentorings oder Guidings wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent, bei weniger als 14 Werktagen von 35 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

3.3 Bei Umbuchungen von firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings ist der Auftraggeber verpflichtet, sich binnen 7 Werkstagen mit dem Auftragnehmer auf einen Ausweichtermin zu einigen.

3.4 Bei Umbuchungen und Stornierungen von firmeninternen Seminaren, Mentorings und Guidings weniger als zwei Wochen vor Beginn wird die volle Gebühr fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Verpasste Module eines Seminars oder einzelner interner Seminartage können in späteren Kursen nachgeholt werden, sofern dadurch nicht die von GAP GmbH garantierte Höchstzahl an Teilnehmern überschritten wird.

3.5 Bei Stornierungen von einmal verschobenen firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings durch den Auftraggeber wird, unabhängig davon wann die Stornierung erfolgt, die vereinbarte Gesamtsumme sofort fällig.

3.6 Die Stornierung eines firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings muss schriftlich erfolgen. Auftraggeber, die den Termin zur Durchführung eines firmeninternen Seminars, Workshops oder Mentorings stornieren wollen, können dies schriftlich in Textform per Post oder per E-Mail veranlassen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt. Bis 4 Wochen vor Beginn des Workshops, Mentorings oder Guidings wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops, Mentorings oder Guidings wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 Prozent, bei weniger als 8 Werktagen von 100 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

 

4.Beendigung und Verlängerung von Seminaren, Fort- und Weiterbildungsprogrammen, Mentorings und Guidings

4.1 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem vereinbarten Ende der Maßnahme.

4.2 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings mit einer geplanten Dauer von bis zu vier Monaten sind ordentlich nicht kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings mit einer geplanten Dauer von mehr als vier Monaten und höchstens einem Jahr können durch den Teilnehmenden ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Veranstaltungsmonate und danach jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ende der nächsten drei Veranstaltungsmonate ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.4 Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings mit einer geplanten Dauer von mehr als einem Jahr können durch den Teilnehmenden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.5 Die GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH kann den Fort- und Weiterbildungsvertrag, den Mentoren-Vertrag sowie den Guiding-Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

  • der Teilnehmer die der Teilnehmer die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt;
  • der Teilnehmer ggf. nach Ausspruch einer etwaig erforderlichen, vorangegangenen Abmahnung schuldhaft seine Mitwirkungspflichten aus § 6 verletzt;
  • der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist;
  • bei einer geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme der Kostenträger die (weitere) Teilnahme des Teilnehmers oder die Kostentragung versagt.

4.6 Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.

4.7 Jedwede Kündigung des Teilnehmenden ist gegenüber der GAP GmbH, Römerstr. 18, 52152 Simmerath zu erklären. Guides, Mentoren, Lehrkräfte der GAP GmbH sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

4.8 Bis zur wirksamen Beendigung der Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings und Guidings bleibt der Teilnehmende zur Zahlung der bis dahin entstandenen Vergütung verpflichtet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

5. Inhalt und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Beratungs-, Guiding- und Mentoring-Programme

5.1 Inhalt und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratungs-,- Guiding- und Mentoring-Programme sowie der Einsatz der Trainer, Guides und Mentoren können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden und berechtigen nicht zu Rücktritt oder Kündigung.

5.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich und abschließend aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Die Darstellung der Maßnahmen und Programme in Online-Präsenzen, Katalogen, Broschüren, Informationsblättern etc. stellen kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine unverbindliche Präsentation der jeweiligen Maßnahmen und Programme dar.

5.3 Der Leistungsumfang in Guidings wird im Vorfeld telefonisch konkretisiert und durch eine E-Mail des Auftragnehmers bestätigt.

5.4 Für den Fall, das die GAP GmbH die geschuldeten Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, die GAP GmbH für die Dauer der Hinderung von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

6. Zugangsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten der Teilnehmer in offenen Seminaren, Bildungsprogrammen und Guidings

6.1 Der Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Zugangsvoraussetzungen für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen er angemeldet ist zu erfüllen und insbesondere über etwaige Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu verfügen.

6.2 Die GAP GmbH bietet jedem Interessenten vor der Anmeldung ein ausführliches Informationsgespräch über das für ihn geeignete Qualifizierungs- und Bildungsangebot an.

6.3 Das Fehlen von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen entbindet den Teilnehmenden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Rechnungsbetrags.

6.4 Teilnehmende sind verpflichtet zum Gelingen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme beizutragen und hieran mitzuwirken. Sie sind verpflichtet regelmäßig an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und etwaige Feststellung von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und zu Prüfungen erforderliche Unterlagen rechtzeitig, auf Verlangen unverzüglich und vollständig vorzulegen.

6.5 Im Guiding ist der Teilnehmende angehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb ist er insbesondere verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Es wird die Schriftform empfohlen. Kommt der Teilnehmende schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Auf Besonderheiten unmittelbar vor Durchführung des Guidings wird  in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Tour hingewiesen. 

 

7. Änderungen und Absage der Veranstaltung

7.1 Wir sind berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung von Trainern, Guides oder Mentoren oder sonstigen nicht von GAP GmbH zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb Bildungsmaßnahmen, Guidings oder Mentorings abzusagen.

7.2 Den Wechsel von Trainern, Guides oder Mentoren oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes und Veranstaltungstages behält sich die GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH vor und berechtigt nicht zu Rücktritt oder Kündigung

7.3 Die GAP GmbH behält sich ferner vor, offene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und -Programme, deren Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist, bis zwei Wochen vor deren geplantem Beginn wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge abzusagen. 

7.4 Bei schlechten Wetterverhältnissen während Guidings ist am Ufer anzulegen, bis sich das Wetter gebessert hat. Für besondere Ereignisse, z.B. Hochwasser, extremes Niedrigwasser oder Baumaßnahmen am See, die eine besondere Gefahr darstellen, behält sich die GAP GmbH aus Sicherheitsgründen ein Rücktrittsrecht vor. Nach Abstimmung mit dem Teilnehmer kann auf andere Seeabschnitte ausgewichen werden oder ggf. der Reisetermin verschoben werden. Bei begonnenen Fahrten werden die Leistungen bis zum Ereignis abgerechnet. Das Risiko bei Unwetter oder unvorhersehbarer höherer Gewalt während der Tour verbleibt beim Teilnehmer.

 

8. Haftung

8.1 Haftung des Kunden (Auftraggeber) / Veranstaltungsteilnehmende

Der Kunde / Veranstaltungsteilnehmende  haftet für die ihm überlassenen Ausrüstungsgegenstände. In seinen Verantwortungsbereich fallen über ordnungsgemäßen Gebrauch und übliche Abnutzung hinausgehende Schäden, insbesondere Bruch und Verlust. Bei Gruppen haftet in diesem Fall der Besteller für Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung. Auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt die Mitnahme von Kleinkindern und Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen.

8.2. Haftung des Veranstalters

Die GAP GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der vereinbarten Leistungen. Unbeschränkt haftet die GAP GmbH

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
  • bei Arglist
  • bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart und
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist 

Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf den Umfang des Buchungsvertrages. Sie ist beschränkt auf den Betrag des Buchungspreises, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. 

 8.3 Haftungsausschluss

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Die GAP GmbH haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches, wie z.B. Verspätungen durch Straßensperrungen, Stau, Unfall etc., sowie durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen des Veranstalters oder ggf. des Tour Begleiters nicht Folge geleistet wurde. Für Guidings, die auf dem Boot in freier Natur stattfinden, ist Vorsicht beim Ein- und Ausstieg geboten. Für etwaige daraus resultierende Schäden oder Verletzungen haftet der Veranstalter ebenfalls nicht.

Keine Haftung wird durch die GAP GmbH übernommen für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer. Dies gilt auch für im Boot oder im Seminarraum zurückgelassenen Gegenstände. Keine Haftung erfolgt seitens der GAP GmbH bei Körperschäden bzw. Sachschäden der Teilnehmer, welche im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem Genuss von alkoholischen Getränken, Drogen bzw. anderen Rauschmitteln stehen. Diese gilt auch, wenn im Cateringangebot alkoholische Getränke angeboten werden.

8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Organen der GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

10. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Dienstleistung schriftlich geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Seminaren, Fort- und Weiterbildungsprogrammen, Mentorings und Guidings verjähren nach Ablauf von sechs Monaten.

 Stand: Mrz 2023